Marktplätze & Plattformen
Plattformgebühren und Reverse Charge
Provisionen ausländischer Plattformen korrekt als eigene Eingangsleistung behandeln.
Die Plattformgebühr ist regelmäßig nicht mit dem Verkauf an den Endkunden zu verrechnen, sondern als eigene Dienstleistung des Plattformbetreibers zu erfassen. Bei grenzüberschreitendem B2B kann der Empfänger die Steuer per Reverse Charge schulden.
Rechnungsprüfung
Leistungserbringer, Vertragsgesellschaft, USt-ID, Leistungszeitraum, Gebührentyp und ausgewiesene Steuer müssen geprüft werden. Plattformen nutzen je Produkt unterschiedliche Gesellschaften.
Buchung und Abgleich
Gebühr, darauf entfallende Steuer, Auszahlung und Kundenumsatz sind separate Buchungsobjekte und müssen über Settlement-ID oder Abrechnungsperiode verbunden werden.
Abweichende Steuer
Ist lokale Steuer ausgewiesen, darf Dynafis diese nicht automatisch entfernen. Zuerst sind Registrierungsort, Leistungsempfänger und Rechnungsberichtigung zu klären.
Offizielle Referenzen
Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.
- European Commission: Place of taxationEuropean Commission
- European Commission: Persons liable for VATEuropean Commission
