EU-Umsatzsteuer

EU-B2B-Dienstleistungen und Reverse Charge

Typische Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen zwischen EU-Unternehmen.

Aktualisiert: 2026-07-11 Regelstand: tax-knowledge-2026.07 Gültig ab: 2026-07-11
EU B2B-Unternehmen DienstleistungenDigitale Leistungen

Bei vielen EU-B2B-Dienstleistungen liegt der Leistungsort nach der Grundregel beim Kunden und der Kunde schuldet die Steuer per Reverse Charge. Vor der Anwendung müssen Unternehmerstatus, Empfänger, Leistungsart und mögliche Sonderregel geprüft werden.

Beispiel Polen nach Deutschland

Erbringt ein polnisches Unternehmen individuelle Entwicklungsleistungen an ein deutsches Unternehmen für dessen Geschäft und ist die Empfängerzuordnung belastbar, spricht die Grundregel häufig für Leistungsort Deutschland und Reverse Charge.

Wann das Ergebnis abweichen kann

Leistungen an eine andere feste Niederlassung, Grundstücksleistungen, Veranstaltungen, Beförderung, kurzfristige Vermietung oder andere Sondertatbestände benötigen eine eigene Regel.

Rechnung und Nachweise

USt-IDs, Empfängeranschrift, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt und Reverse-Charge-Hinweis müssen konsistent sein. Eine VIES-Störung führt zu Prüfung statt automatischer B2C-Umstellung.

Offizielle Referenzen

Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.

EUB2BDienstleistungenReverse Charge
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