Marktplätze & Plattformen
Marktplätze, Plattformrollen und Gebühren
Verkäufer, Vermittler, deemed supplier und Gebührenabrechnung getrennt prüfen.
Eine Plattform kann technischer Shop, Vermittler, Zahlungsabwickler, Rechnungsaussteller oder in bestimmten Fällen steuerlich als Lieferer behandelt werden. Die Marke allein bestimmt die Rolle nicht; maßgeblich sind Vertrag und konkrete Transaktion.
Kundenumsatz
Prüfe, wer Vertragspartner des Endkunden ist, wer den Preis festlegt, wer die Ware oder Leistung liefert und wer die Steuer vereinnahmt.
Plattformgebühr
Provision, Abonnement, Werbung, Fulfillment und Zahlungsgebühr sind eigene B2B-Leistungen. Bei einer ausländischen Plattform kann Reverse Charge gelten, abhängig von Leistung und Empfänger.
Abrechnungsdaten
Bruttoverkauf, Rückerstattung, Steuer, Plattformabzug und Auszahlung müssen getrennt importiert werden. Eine Nettoauszahlung ist kein Rechnungsumsatz.
Offizielle Referenzen
Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.
- European Commission: VAT One Stop ShopEuropean Commission
- European Commission: Persons liable for VATEuropean Commission
