Marktplätze & Plattformen

Marktplätze, Plattformrollen und Gebühren

Verkäufer, Vermittler, deemed supplier und Gebührenabrechnung getrennt prüfen.

Aktualisiert: 2026-07-11 Regelstand: tax-knowledge-2026.07 Gültig ab: 2026-07-11
WeltweitEU B2B-UnternehmenB2C-Verbraucher WarenDienstleistungenDigitale Leistungen

Eine Plattform kann technischer Shop, Vermittler, Zahlungsabwickler, Rechnungsaussteller oder in bestimmten Fällen steuerlich als Lieferer behandelt werden. Die Marke allein bestimmt die Rolle nicht; maßgeblich sind Vertrag und konkrete Transaktion.

Kundenumsatz

Prüfe, wer Vertragspartner des Endkunden ist, wer den Preis festlegt, wer die Ware oder Leistung liefert und wer die Steuer vereinnahmt.

Plattformgebühr

Provision, Abonnement, Werbung, Fulfillment und Zahlungsgebühr sind eigene B2B-Leistungen. Bei einer ausländischen Plattform kann Reverse Charge gelten, abhängig von Leistung und Empfänger.

Abrechnungsdaten

Bruttoverkauf, Rückerstattung, Steuer, Plattformabzug und Auszahlung müssen getrennt importiert werden. Eine Nettoauszahlung ist kein Rechnungsumsatz.

Offizielle Referenzen

Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.

MarktplatzPlattformgebührenfingierter LiefererReverse Charge
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