Warenhandel

EU-Fernverkauf, OSS und IOSS

B2C-Warenverkauf nach Versandweg, Lager und Plattformrolle einordnen.

Aktualisiert: 2026-07-11 Regelstand: tax-knowledge-2026.07 Gültig ab: 2026-07-11
EUNicht-EU B2C-Verbraucher Waren

Beim B2C-Warenverkauf sind Start und Ziel des Versands, Lagerland, Importstatus, Warenwert und die Rolle eines Marktplatzes entscheidend. OSS oder IOSS können die Meldung vereinfachen, verändern aber nicht die tatsächlichen Warenbewegungen.

Versand innerhalb der EU

Bei grenzüberschreitenden B2C-Fernverkäufen kann die Steuer des Bestimmungslands gelten und über OSS erklärt werden. Lokale Lieferungen aus einem Lager bleiben gesondert zu prüfen.

Versand aus einem Drittland

IOSS betrifft nur bestimmte eingeführte Sendungen. Importeur, Warenwert, Plattformrolle und Zollabwicklung müssen bekannt sein.

Dropshipping

Lieferant, Verkäufer, Plattform und Endkunde können mehrere Lieferungen bilden. Die Kundenrechnung allein bildet die steuerliche Kette nicht vollständig ab.

Offizielle Referenzen

Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.

FernverkaufOSSIOSSWaren
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