Steuergrundlagen

Pflichtangaben auf internationalen Rechnungen

Parteien, Steuerkennzeichen, Leistungsdaten, Währung und Nachweise konsistent abbilden.

Aktualisiert: 2026-07-11 Regelstand: tax-knowledge-2026.07 Gültig ab: 2026-07-11
Weltweit B2B-UnternehmenB2C-Verbraucher WarenDienstleistungenDigitale Leistungen

Internationale Rechnungen benötigen dieselben belastbaren Kerndaten wie nationale Rechnungen und zusätzlich eine eindeutige grenzüberschreitende Einordnung. Sichtbarer Text und strukturierte E-Rechnungsdaten müssen dieselbe Aussage enthalten.

Parteien und Steuerdaten

Rechtliche Namen, Anschriften, Steuer- beziehungsweise USt-IDs, Rollen als Lieferant und Kunde sowie gegebenenfalls feste Niederlassung müssen korrekt sein.

Leistung und Steuer

Rechnungsnummer, Ausstellungs- und Leistungsdatum, Beschreibung, Menge, Netto, Steuerkategorie, Satz, Steuerbetrag, Brutto, Währung und Zahlungsdaten sind fallabhängig erforderlich.

Grenzüberschreitende Hinweise

Reverse Charge, Steuerbefreiung, innergemeinschaftliche Lieferung oder Export benötigen passende Hinweise und Nachweise. Ein Textbaustein allein begründet die Behandlung nicht.

E-Rechnung

Bei EN16931, Peppol, KSeF oder nationalen Formaten müssen Pflichtfelder zusätzlich im richtigen strukturierten Feld und Profil vorliegen.

Offizielle Referenzen

Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.

RechnungsanforderungenUmsatzsteuer-IDReverse ChargeWährung
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