Steuergrundlagen
Pflichtangaben auf internationalen Rechnungen
Parteien, Steuerkennzeichen, Leistungsdaten, Währung und Nachweise konsistent abbilden.
Internationale Rechnungen benötigen dieselben belastbaren Kerndaten wie nationale Rechnungen und zusätzlich eine eindeutige grenzüberschreitende Einordnung. Sichtbarer Text und strukturierte E-Rechnungsdaten müssen dieselbe Aussage enthalten.
Parteien und Steuerdaten
Rechtliche Namen, Anschriften, Steuer- beziehungsweise USt-IDs, Rollen als Lieferant und Kunde sowie gegebenenfalls feste Niederlassung müssen korrekt sein.
Leistung und Steuer
Rechnungsnummer, Ausstellungs- und Leistungsdatum, Beschreibung, Menge, Netto, Steuerkategorie, Satz, Steuerbetrag, Brutto, Währung und Zahlungsdaten sind fallabhängig erforderlich.
Grenzüberschreitende Hinweise
Reverse Charge, Steuerbefreiung, innergemeinschaftliche Lieferung oder Export benötigen passende Hinweise und Nachweise. Ein Textbaustein allein begründet die Behandlung nicht.
E-Rechnung
Bei EN16931, Peppol, KSeF oder nationalen Formaten müssen Pflichtfelder zusätzlich im richtigen strukturierten Feld und Profil vorliegen.
Offizielle Referenzen
Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.
- European Commission: EN 16931 complianceEuropean Commission
- European Commission: Value Added TaxEuropean Commission
