Steuergrundlagen
Fremdwährung und steuerlicher Wechselkurs
Rechnungswährung, Steuerwährung, Kursdatum und Quelle nachvollziehbar dokumentieren.
Eine Rechnung kann in Fremdwährung ausgestellt sein, während Steuerbemessungsgrundlage oder Meldung in einer anderen Währung erfolgen. Maßgeblich sind die verifizierte Länderregel, das richtige Kursdatum und eine zulässige Kursquelle.
Kursdatum
Je nach Land und Fall können Leistungszeitpunkt, Rechnungsdatum, Steuerentstehung, Vorauszahlung oder Zollzeitpunkt relevant sein. Dynafis darf nicht überall denselben Stichtag verwenden.
Quelle und Reproduzierbarkeit
Quelle, Originalkurs, Quotierungsrichtung, Abrufzeit, Rundung und Regelversion werden gespeichert. Ein späterer Abruf darf die historische Entscheidung nicht still verändern.
Fehlender Kurs
Ist keine zulässige Quelle verfügbar, bleibt der Fall blockiert oder prüfpflichtig; ein geschätzter Marktkurs darf nicht als amtlicher Kurs erscheinen.
Offizielle Referenzen
Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.
- European Commission: Taxable transactionsEuropean Commission
