EU-Umsatzsteuer

EU-B2C-Dienstleistungen und digitale Leistungen

Kundenland, Leistungsart und OSS können die Steuerbehandlung bestimmen.

Aktualisiert: 2026-07-11 Regelstand: tax-knowledge-2026.07 Gültig ab: 2026-07-11
EU B2C-Verbraucher DienstleistungenDigitale Leistungen

Bei gewöhnlichen B2C-Dienstleistungen gilt häufig der Sitz des Lieferanten; für Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronisch erbrachte Leistungen gilt regelmäßig das Kundenland. Die genaue Leistungsqualifikation ist daher entscheidend.

Digitale Leistung oder menschliche Dienstleistung

Ein automatisierter Download oder weitgehend automatisiertes SaaS kann anders behandelt werden als individuelle Beratung, Live-Schulung oder kundenspezifische Entwicklung. Gemischte Angebote müssen nach ihren wesentlichen Bestandteilen geprüft werden.

Kundenstandort

Rechnungsadresse, IP-Land, Bankland, Mobilfunkkennung und andere Nachweise können relevant sein. Widersprüchliche Nachweise dürfen nicht still übergangen werden.

OSS

Für erfasste Umsätze kann OSS die Erklärung vereinfachen. Lokale Registrierungen bleiben für nicht erfasste Vorgänge möglich.

Offizielle Referenzen

Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.

EUB2Cdigitale LeistungenOSS
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