E-Rechnung & Validatoren

Facture électronique / Frankreich

Frankreich seit 1. September 2026: Plattformpflicht, Fristen und Formate.

Aktualisiert: 2026-09-10

Die erste Stufe der französischen E-Rechnungsreform gilt seit 1. September 2026. Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; große Unternehmen und ETI müssen seit diesem Datum zusätzlich E-Rechnungen ausstellen und E-Reporting über eine zugelassene Plattform abwickeln.

Fristen

Seit 1. September 2026 gilt die Empfangspflicht für alle Unternehmen sowie die Ausstellungs-/E-Reporting-Pflicht für große Unternehmen und ETI. PME und Kleinstunternehmen folgen für Ausstellung und E-Reporting am 1. September 2027.

Plateforme agréée und Formate

Regulierte Übermittlung, Empfang und E-Reporting laufen über eine plateforme agréée. Dynafis modelliert dafür den FRANCE_PA-Pfad und unterstützt die Vorbereitung von Factur-X 1.09.2 sowie französischen UBL-/CII-Profilen; die tatsächliche Produktion bleibt von bestätigter Provider-Capability und Konfiguration abhängig.

B2G und Reporting trennen

B2G über Chorus Pro bleibt ein eigener Prozess. B2C-, Cross-Border- und Zahlungsdaten können E-Reporting auslösen und dürfen nicht mit dem normalen B2B-Rechnungstransport gleichgesetzt werden. Dynafis hält Transport, Reporting, Zahlungsdaten und Lifecycle-Status als getrennte Nachweise.

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