Weltweite Transaktionen

Dienstleistungen an Kunden außerhalb der EU

EU-Leistungsort und lokale VAT/GST/Sales-Tax-Pflichten getrennt beurteilen.

Aktualisiert: 2026-07-11 Regelstand: tax-knowledge-2026.07 Gültig ab: 2026-07-11
Nicht-EUWeltweit B2B-UnternehmenB2C-Verbraucher DienstleistungenDigitale Leistungen

Bei Dienstleistungen an Drittlandskunden kann die Leistung nach EU-Regeln außerhalb des EU-Umsatzsteuergebiets liegen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass weltweit keine Steuer anfällt. Lokale VAT/GST/Sales Tax, Quellensteuer oder Registrierung können relevant sein.

B2B

Unternehmerstatus, tatsächlicher Empfänger, feste Niederlassung und Leistungsart müssen belegt werden. Ein ausländischer Firmenname allein genügt nicht.

B2C und digitale Leistungen

Viele Länder besteuern digitale Leistungen an lokale Verbraucher und verlangen Registrierung oder Plattformabwicklung. Die EU-Regel ist dafür keine vollständige Entscheidung.

Rechnung

Steuerhinweis, Währung, Leistungsbeschreibung und Kundensteuerdaten müssen zur lokalen Behandlung passen; pauschal „0 % Export“ ist bei Dienstleistungen häufig unzutreffend.

Offizielle Referenzen

Quellen dienen der fachlichen Nachvollziehbarkeit; nationale Umsetzung und Einzelfall bleiben zu prüfen.

Nicht-EUDienstleistungenUmsatzsteuerGST
Zurück zum Help CenterHilfe kontaktieren